Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Betriebs der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) bestätigt. Es wies die Beschwerde des Bund Naturschutz gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2024 zurück. Damit ist diese Rechtsfrage letztinstanzlich und final geklärt.