Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit des Betriebs des Forschungsreaktors FRM II bestätigt. Er wies eine entsprechende Klage des Bund Naturschutz gegen die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz in Garching ab. Der Wissenschaftliche Direktor des FRM II, Prof. Dr. Christian Pfleiderer, sagte: „Damit kann diese für Wissenschaft und Medizin weltweit einzigartige Anlage weiter betrieben werden.“