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Erörterungstermin zum neuen Wasserrechtsantrag der TUM
Leere Reihen am Erörterungstermin des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens © Luisa Heyer (FRM II)
Die Benutzung des Gewässers bedarf einer Erlaubnis. Da die bisherige wasserrechtliche Erlaubnis der beiden TUM-Institute nur bis Ende 2019 gilt, beantragte die Technische Universität München (TUM) im Juli 2018 eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, um unter anderem Kühlwasser und schwachradioaktives Abwasser über ein bestehendes Einleitungsbauwerk bei Flusskilometer 130,300 in die Isar einzuleiten. Die Genehmigung soll für die nächsten 30 Jahre gelten.
Der Erörterungstermin fand am Dienstag, den 23. Juli 2019, im Bürgersaal der Gemeinde Ismaning statt. Leiter der Diskussion war Alexander Mayer, Jurist am Landratsamt München (LRA). Vertreter der zuständigen Behörden wie das Landratsamt München, das Wasserwirtschaftsamt München, das Landesamt für Umwelt, das Bayerische Umweltministerium und das Bayerische Wissenschaftsministerium waren zu dem Termin eingeladen. Der Antragsteller war mit der Leitungsebene und Fachgutachtern zugegen und stellte sich allen Fragen.
Obwohl der Antrag des Grünen Landtagsabgeordneten, Markus Büchler, die Öffentlichkeit unbeschränkt zuzulassen, genehmigt wurde, blieben die Reihen der Zuhörer im Bürgersaal überwiegend leer. Mehr als 1.400 Einwendungen wurden unter anderem von den umliegenden Gemeinden wie Freising, Ismaning, Eching, Hallbergmoos, Neufahrn und Garching, aber auch von Vereinen wie dem Fischereiverband oder dem Münchner Umweltinstitut e. V. sowie Privatpersonen eingereicht. Einwender sowie Betroffene konnten sich zu Wort melden, Bedenken äußern und mit den jeweiligen Beteiligten diskutieren. Bereits am ersten Tag konnten alle Einwendungen zum wasserrechtlichen Verfahren erörtert werden.
Eine Vielzahl von Einwendungen richtete sich gegen den atomrechtlichen Genehmigungsumfang, auch wenn das Thema nicht Gegenstand des wasserrechtlichen Verfahrens war. Da dieses Thema für viel Brisanz in den Medien gesorgt hatte und eine öffentliche Beteiligung seitens der TUM explizit gewünscht war, wurden Einwendungen hierzu am Mittwoch, den 24. Juli 2019, erörtert. Nach einem Impulsvortrag zur wissenschaftlichen Anwendung und Nutzung der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) durch den wissenschaftlichen Direktor, Prof. Dr. Müller-Buschbaum, ging es um Themen wie Umrüstung, Zwischenlagerung und Entsorgung von Brennelementen, Proliferationsabkommen und Rückbau des FRM II.
Unerwarteter Weise beteiligten sich zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren noch weniger Einwender oder Betroffene als bereits zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Weitere Informationen zum Wasserrechtsantrag:
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