Das MLZ stellt an seinen Instrumenten kostenlos Messzeit für die wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung – unter der Bedingung, dass Ergebnisse der Messungen in Peer-Review-Journals oder vergleichbaren Zeitschriften unter Nennung des MLZ veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Proposaleinreichung dieser Bedingung zugestimmt haben und benutzen Sie die folgenden Vorlagen!
Hier finden Sie auch alle Informationen zu den notwendigen Experimentberichten und unsere Richtlinie zum Umgang mit wissenschaftlichen Daten.
Publikationen und Würdigungen
In allen Publikationen, die auf Experimenten basieren, die hier am MLZ durchgeführt wurden, müssen Sie einige Würdigungen angeben. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir alle nötigen Vorlagen je Instrument auf dieser Seite für Sie vorbereitet.
Experimentberichte
- Für jedes durchgeführte Proposal am MLZ muss ein Experimentbericht geschrieben werden.
- Sie laden diesen innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Experiments in Ihrem persönlichen Account in GhOST online hoch.
- Der Experimentbericht wird 12 Monate nach Durchführung des Experiments für andere Nutzer in GhOST auffindbar.
Bitte beachten Sie, dass der Bericht über ein vorheriges Experiment (vor allem sein Fehlen!) ein Entscheidungskriterium für die Gutachter darstellt!
Richtlinie zum Umgang mit wissenschaftlichen Daten am Heinz Maier-Leibnitz Zentrum (MLZ)
1) Umfang
- Diese Richtlinie ist Teil der Nutzungsbedingungen des Heinz Maier-Leibnitz Zentrums (MLZ).
- Sie gilt für alle Experimente, für die Messzeit über das MLZ User Office vergeben wurde – sie gilt nicht für bezahlte Messzeit im Rahmen von Industrieforschung.
2) Wissenschaftlicher Leiter (Principal investigator = PI)
- Jedes Experiment wird unter der Leitung eines PI durchgeführt. Er ist der korrespondierender Autor und Hauptantragsteller des Messzeitantrages.
- Der PI muss seine Kontaktinformationen in der MLZ User Office Datenbank aktuell halten bis die Experimentauswertung vollständig abgeschlossen wurde. Der PI kann einen Nachfolger bestimmen. Dies sollte er tun, sobald absehbar ist, dass er selbst nicht in der Lage sein wird, das Experiment vollständig auszuwerten. Im Todesfall oder wenn der PI über eine längere Zeit nicht kontaktiert werden konnte, kann das Direktorium des MLZ einen neuen PI benennen.
3) Vertraulichkeit von Daten und Integrität
- Als MLZ Nutzer erhalten Sie Zugang zu einer offenen EDV-Infrastruktur. Bitte missbrauchen Sie dieses in Sie gesetzte Vertrauen nicht. Respektieren Sie die Privatsphäre anderer. Nutzen Sie keine Sicherheitslücken. Verschaffen Sie sich keinen Zugang zu Messdaten, nutzen oder geben Sie sie nicht weiter, ohne dass Sie dazu berechtigt sind.
- Als wissenschaftlicher Nutzer kooperieren Sie bei der Erhebung von sinnvollen und vollständigen Metadaten. Ein handschriftliches oder elektronisches Logbuch muss nach den Vorgaben des Instrumentwissenschaftlers geführt werden. Erstellen Sie falsche, sinnlose oder kryptische Daten, handeln Sie gegen die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
- Verstöße können zur Sperrung von Nutzerzugängen sowie zur Ablehnung zukünftiger Messzeitanträge führen.
4) Sicherung der Daten
- Der PI ist verantwortlich für die Aufbewahrung der Logbücher, Metadaten, Rohdaten, Ergebnisse der Datenanalyse und der dafür benutzten Software gemäß der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und gesetzlicher sowie vertraglicher Vorschriften, an die er gebunden ist.
- Das MLZ hat das Recht, Logbücher, Metadaten, Rohdaten und reduzierte Daten, die auf MLZ Systemen erzeugt wurden, zu speichern. Das MLZ beabsichtigt, diese Daten für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (ausgenommen hiervon sind Instrumente, die überdurchschnittlich hohe Datenmengen produzieren wie bspw. im Bereich der Tomographie). Das MLZ kann nicht haftbar gemacht werden für den Verlust oder die Nichtzugänglichkeit der Daten.
5) Datenzugriff
- Der PI hat das Recht, die Experimentdaten weiterzugeben.
- Bestimmte Mitarbeiter des MLZ (Instrumentwissenschaftler, EDV-Mitarbeiter) haben uneingeschränkten Zugriff auf die Experimentierdaten für interne Zwecke.
6) Publikationen
- Wenn ein Experiment zu einer Publikation geführt hat, ist der PI verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Informationen für einen entsprechenden Eintrag für die MLZ Publikationsdatenbank bereitzustellen.
- Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse sollte der PI einen öffentlichen Zugriff auf die Experimentierdaten gewähren.
- Das MLZ plant, Unique Resource Identifiers (URI) für alle Experimentdaten zur Verfügung zu stellen. Sobald dies realisiert wurde, sollten alle Publikationen die URIs der genutzten Experimentdaten zitieren.
Fragen Sie uns!
Dr. Ina Lommatzsch
Tel.: +49 (0)89 289-10794
Tatjana Burmann
Tel.: +49 (0)89 289-10718
Iris Köhler
Tel.: +49 (0)89 289-10758
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