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19.06.2024

Verwaltungsgerichtshof bestätigt rechtmäßigen Betrieb des FRM II

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit des Betriebs des Forschungsreaktors FRM II bestätigt. Er wies eine entsprechende Klage des Bund Naturschutz gegen die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz in Garching ab. Der Wissenschaftliche Direktor des FRM II, Prof. Dr. Christian Pfleiderer, sagte: „Damit kann diese für Wissenschaft und Medizin weltweit einzigartige Anlage weiter betrieben werden.“

20240617 100823 gerichtsverhandlung vgh-comp 20240617 100823 gerichtsverhandlung vgh-comp Der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat am Montag, 17. Juni, über die Rechtmäßigkeit des Betriebs der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz verhandelt. © FRM II / TUM

Der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat am Montag, 17. Juni, über die Rechtmäßigkeit des Betriebs der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz verhandelt. © FRM II / TUM

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte heute mit, dass die Klage abgewiesen wurde. Die Revision werde nicht zugelassen. Das vollständige Urteil mit Begründung wird in den nächsten Monaten erwartet.

Kernpunkt des Rechtsstreits war eine Auflage in der Betriebsgenehmigung der Forschungs-Neutronenquelle von 2003. Diese sah vor, dass der FRM II auf einen Brennstoff mit einer Anreicherung von höchstens 50 Prozent des spaltbaren Uran-235 umrüstet, „sobald der neue Brennstoff entwickelt, qualifiziert und industriell verfügbar ist“. Dies war aber bislang technisch und wissenschaftlich nicht der Fall.

Antrag für niedrig angereicherten Brennstoff 2025
Inzwischen wurde an der Technischen Universität München (TUM) jedoch in jahrelanger, aufwändiger Forschung ein Verfahren entwickelt, sogar komplett auf niedrig angereichertes Uran 235 mit Werten unter 20 Prozent umzusteigen. Dieser Weg wird derzeit vom FRM II mit Nachdruck vorangetrieben. Kürzlich wurde mit der französischen Firma Framatome bereits ein Vertrag zur Industrialisierung der Herstellung des neuen Brennstoffs unterzeichnet. Im Jahr 2025 wird der FRM II einen Genehmigungsantrag für die Umrüstung vorlegen.

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume sagte: „Das ist eine Entscheidung für die Wissenschaft und gegen Ideologie! Der FRM II ist Deutschlands leistungsfähigster Forschungsreaktor. Es geht hier um extrem wichtige Forschungsinfrastruktur für Bayern, Deutschland und Europa. Kerntechnische Expertise ist beispielsweise entscheidend für medizinischen Fortschritt. Forschungsstärke und Technologieoffenheit ohne ideologische Scheuklappen sind Voraussetzung für eine gute und sichere Zukunft.“

Umrüstung mit vollem Einsatz
FRM II-Direktor Pfleiderer sagte: „Wir werden weiterhin mit vollem Einsatz und gemäß Fahrplan die Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran verfolgen. Denn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Krebspatientinnen und -patienten sowie Industrieunternehmen benötigen die Neutronen der Forschungs-Neutronenquelle dringend.”

Neutronen für E-Mobilität und Medizin
Seit 2004 ist der FRM II in Betrieb und liefert Neutronen für Wissenschaft, Medizin und Industrie. So haben Forschende des späteren Corona-Impfstoffherstellers BionTech mRNA-Partikel mit Neutronen am FRM II untersucht. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt nutzen die Neutronenstrahlen für ihre Arbeit, etwa um Batterien ohne Cobalt zu ermöglichen und Akkus mit längerer Lebensdauer zu entwickeln. Aber auch Antibiotika gegen resistente Bakterien, neue Legierungen für effizientere Gasturbinen und bessere Materialien für die Quantentechnologien werden am FRM II erforscht.

Derzeit befindet sich der FRM II in einer Wartungspause. Der Zentralkanal, eine wesentliche Komponente im Reaktorbecken, muss ersetzt werden.

Roadmap umruestung-png Roadmap umruestung-png Fahrplan der Umrüstung des FRM II auf niedrig angereichertes Uran. © FRM II / TUM

Fahrplan der Umrüstung des FRM II auf niedrig angereichertes Uran. © FRM II / TUM

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