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05.05.2011

Beckeneinbauten durch Ablagerungen nicht beeinträchtigt

Im Nachgang zur Pressekonferenz der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bayerischen Landtag vom 28. April 2011 möchte die Forschungs-Neutronenquelle FRM II zu den dort geäußerten Vorwürfen ausführlich informieren.

Beckeneinbauten Beckeneinbauten

Der FRM II hat, unabhängig vom Hersteller der Neutronenquelle, sofort nach Auftreten des Belags mehrere Untersuchungen in Auftrag gegeben. Alle bestätigen die Unbedenklichkeit der Ablagerungen. Die abschließende Bewertung aller Gutachten erfolgte im Jahr 2008 durch den atomrechtlichen Sachverständigen und bestätigt ebenfalls die Unbedenklichkeit: „Die vorhandenen Verunreinigungen bzw. Beläge haben aus unserer Sicht keine unmittelbaren unzulässigen sicherheitstechnischen Auswirkungen auf die Dichtheit der Beckenauskleidung im Absetzbecken und im Reaktorbecken sowie auf die Standsicherheit und Funktion der Beckeneinbauten.“

Weiterhin wurden Befürchtungen geäußert, es befänden sich Partikel im Beckenwasser und diese könnten Schäden verursachen. Hierzu ist klarzustellen, dass sich weder der nur sehr dünne Belag von einigen Nanometern Dicke von der Beckenwand löst, noch Partikel im Beckenwasser des FRM II vorhanden sind. Dies wird durch die routinemäßigen Untersuchungen des Beckenwassers und des Kühlwassers nachgewiesen. Darüber hinaus wird das Beckenwasser kontinuierlich umgewälzt und gereinigt, um seine Qualität als Reinstwasser sicherzustellen. Auch eine kürzlich durchgeführte Untersuchung einer Beckenwasserprobe auf abfiltrierbare Stoffe zeigt, dass keinerlei Feststoffe im Beckenwasser enthalten sind. Der behauptete Einfluss auf Pumpen oder andere Einrichtungen ist daher gegenstandslos, die Befürchtung, mögliche Ablagerungen könnten als „Schmirgel“ bewegliche Bauteile beschädigen, ist völlig unzutreffend.

Dennoch werden auch diese Komponenten mit den anschließenden Rohrleitungssystemen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterzogen und von Innen besichtigt. Hierbei wurden bisher keine durch Korrosion verursachte Schäden festgestellt.

Das meldepflichtige Ereignis vom Februar 2011 hat keinen Zusammenhang mit dem Belag an der Beckenauskleidung, da die mit Schwerwasser gefüllten Armaturen des Moderatorsystems nicht im Kontakt mit dem Wasser im Reaktorbecken stehen.

Bei der Errichtung der Forschungs-Neutronenquelle durften nur von den Genehmigungsbehörden zertifizierte und zugelassene Bauteile und Materialien verwendet werden, die extra für ihren Einsatz in kerntechnischen Anlagen geprüft wurden. Das gleiche gilt auch für die Verarbeitungsprozesse – auch hier dürfen ausschließlich zertifizierte und zugelassene Bearbeitungsverfahren eingesetzt werden.

Ein Ausweichen auf andere Materialien oder Bauverfahren, wie es in der Pressekonferenz am 28.4. April gefordert wurde, ist aufgrund nicht zugelassener Materialien nicht nur riskant, sondern würde auch den sofortigen Verlust der Betriebsgenehmigung zur Folge habe.

Der Vorwurf, Unterlagen seien geheim gehalten und Unregelmäßigkeiten seien nicht untersucht worden, entbehren jeder Grundlage. Alle Unterlagen liegen seit 2006 und den Folgejahren mehreren Behörden und Prüfeinrichtungen vor.

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